Praktikum: Anorganische und Analytische Chemie
Laborordnung
- Das Arbeiten in den Praktikumssälen ist nur während der Arbeitszeiten erlaubt.
- Besucher dürfen aus Sicherheitsgründen nicht in den Praktikumsräumen empfangen werden.
- Jeder Studierende muß seinen Arbeitsplatz und seinen Garderobenschrank mit einem
Namensschild kennzeichnen.
- Arbeitsplätze und Abzüge müssen abends sauber und aufgeräumt hinterlassen werden.
In den Abzügen aufgebaute Geräte bzw. Reaktionsansätze, die bis zum nächsten Tag stehenbleiben
sollen, müssen ein Namensschild mit Angabe des durchzuführenden Versuchs tragen.
- Verschüttete Reagenzien und Glasscherben sind sofort und vollständig zu entfernen.
- Es wird von jedem Praktikanten erwartet, daß er mit Gas, Strom und Chemikalien sparsam umgeht.
Nicht benutzte Brenner sind auf Sparflamme herunterzudrehen.
- Achten Sie besonders darauf, daß Reagenzienflaschen nicht falsch eingeordnet oder Stopfen vertauscht
werden. Entnommene und nicht aufgebrauchte Substanzproben dürfen nicht wieder in die Vorratsgefäße
zurückgegeben werden. Auch geringe Verschmutzung der Substanzen ist unbedingt zu vermeiden. Proben
dürfen deshalb nur mit sauberen Spateln oder Löffeln bzw. Pipetten entnommen werden.
- Für die Umwelt belastende wäßrige anorganische Abfälle sowie organische Lösungsmittelabfälle
stehen genau gekennzeichnete Behälter aus. Es ist peinlichst darauf zu achten, daß die Abfälle
jeweils in den richtigen Behälter geschüttet werden.
- Vor Beginn des Praktikums wird jeder Teilnehmer über Sicherheitsbestimmungen und Vorsichtsmaßnahmen
zur Unfallverhütung unterrichtet. Er bestätigt dies durch Unterschrift. Die wichtigsten Punkte sind
hier noch einmal aufgeführt:
- Während des Aufenthaltes im Praktikumssaal ist stets eine Schutzbrille zu tragen.
Wer wiederholt ohne Schutzbrille angetroffen wird, muß vom Praktikum ausgeschlossen werden.
- Fast alle im Praktikum verwendeten organischen Stoffe sind brennbar. Mit leicht entflammbaren
Lösungsmitteln wie Aceton, Ether, Benzol, Toluol und Alkoholen darf nur gearbeitet werden,
wenn man sich vergewissert hat, daß sich keine offenen Flammen in der Nähe befinden.
- Versuche, bei denen übelriechende Stoffe oder giftige Gase wie z.B. Cl2, H2S,
SO2 und nitrose Gase verwendet werden oder entstehen können, müssen unbedingt im Abzug durchgeführt
werden. Dies gilt auch für das Abrauchen von Säuren.
- Streng verboten ist die Durchführung von Versuchen, die nicht vorgesehen sind. Auch
Mengen und Reihenfolge der Substanzzugabe dürfen nur nach
Absprache mit den Assistenten geändert werden.
- In den Praktikumsräumen besteht Rauch-, Eß- und Trinkverbot.
- Sollte sich einmal ein Unfall ereignen, so ist dies sofort der verantwortlichen
Assistentin zu melden.